Eine Hecke an der Grenze in einer Ortschaft darf in Baden-Württemberg 1,80 m hoch sein. Sie muss 0,5 m von der Grenze entfernt stehen. Gemessen wird der Abstand zur Grenze an der Mittelachse des Stammes am Boden. Ist die Hecke weiter entfernt, darf sie entsprechend höher sein.

Probleme können sich ergeben, wenn die benachbarten Grundstücke unterschiedlich hoch sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Höhe einer Hecke auf einem Grundstück in Hanglage zu entscheiden. Zwischen den Grundstücken befand sich eine Geländestufe von 1,0 m. Die Hecke wuchs auf dem tieferliegenden Grundstück der Nachbarn. Die Eigentümer des oberen Grundstückes verklagten die Nachbarn auf Verkürzung. Sie wollten die Höhe ab Bodenaustritt gemessen haben, also auf dem Nachbargrundstück.

Sie scheiterten jedoch mit ihrer Klage: Die Höhe ist ab dem höher liegenden Geländeniveau der Kläger zu messen. Die Hecke darf somit um 1,0 m höher sein und wird erst ab dem oberen Niveau des Geländesprungs gemessen. (BGH V ZR 230/16 Urteil vom 02.06.2017)

Claudia Bronner
(Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
09.08.2017