Hohe Bäume führen oft wegen des starken Laubbefalls und der Verschattung zu großem Ärgernis – insbesondere, wenn es sich um Bäume auf dem Nachbargrundstück handelt.
Hohe Bäume müssen einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück aufweisen. Die Beseitigung der rechtswidrig zu nahe an der Grenze gepflanzten Bäume kann jedoch nach 5 Jahren verfristet oder verjährt sein. Die Beseitigung kann nicht mehr verlangt werden.
Kommt es aber zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch die Bäume, kann der beeinträchtigte Grundstücksnachbar vom Baumeigentümer Ersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten verlangen.
Die Beeinträchtigungen müssen aber das „zumutbare Maß“ übersteigen. Es muss z.B. nachgewiesen werden, dass durch das abfallende Laub Dachrinnen und Abflüsse des Hauses häufiger als sonst nötig gereinigt werden müssen. Diese zusätzlichen Kosten können sodann geltend gemacht werden.
Kosten, die für die Verschattung durch Bäume entstehen (Beseitigung von Dachvermoosung, Kosten für Obst, was gekauft werden muss, weil es wegen des Schattens nicht gedeiht) können dagegen nicht verlangt werden.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2017 Az V ZR 8/17).
Claudia Bronner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
6. März 2018