Bitte beachten Sie, dass sich im neuen Mietspiegel der Stadt Freiburg 2017 – 2018 ein Fehler eingeschlichen hat. Die Angabe zum Zuschlag für Modernisierungen nach 2001 auf Seite 11, Tabelle 2a ist nicht vollständig. Sie lautet vollständig (fehlender Teil kursiv):

„Eine grundlegende Modernisierung liegt bei umfangreichen Arbeiten vor, die den technischen Standard und ggf. auch gestalterische Maßnahmen betreffen und nicht ausschließlich Einzelmaßnahmen. Eine grundlegende Modernisierung umfasst dabei mindestens die Erneuerung der Sanitäreinrichtung und Elektroinstallationen sowie zwei der folgenden vier Merkmale: Modernisierung der Küche, Verbesserung des Grundrisses, Einbau eines Schallschutzes oder barrierefreie, altersgerechte Ausstattung (DIN 18040 2. Teil).

(Rechtsanwältin Claudia Bronner)
09.02.2017