Die Hecke in Nachbars Garten

Eine Hecke an der Grenze in einer Ortschaft darf in Baden-Württemberg 1,80 m hoch sein. Sie muss 0,5 m von der Grenze entfernt stehen. Gemessen wird der Abstand zur Grenze an der Mittelachse des Stammes am Boden. Ist die Hecke weiter entfernt, darf sie entsprechend höher sein. Probleme können sich ergeben, wenn die benachbarten Grundstücke […]